Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
der Beirat des WTTV hat anlässlich seiner Sitzung am 18.6.2016 Änderungen der Wettspielordnung (WO) beschlossen, von denen ich die für Ihren Sportbetrieb wichtigsten nachfolgend zusammenfasse.

Terminpläne

Neuer Regeltext (WO, G 4.1.2):

Spielpläne sind innerhalb eines vom Spielleiter zu bestimmenden Zeitraums, welcher vor dem 1. Spieltag enden muss, vorläufig. In diesem Zeitraum darf der Spielleiter auf Wunsch des Gastgebers (und ohne Zustimmung der jeweiligen Gastmannschaft) ein Spiel neu terminieren, wenn die Austragung durch die Terminplanung selbst (z. B. Häufung von Heimspielen in einer kleinen Sporthalle, Verfügbarkeit von Sporthallen am Rand oder in der Mitte von Schulferien, Teilnahme von Spielern an Veranstaltungen des WTTV) oder durch die Anwendung der Vorschriften des Feiertagsgesetzes NRW gefährdet ist oder gar verhindert wird.

 

Änderungen des verwendeten Zahlenrasters, die Einbeziehung von Reservespieltagen und die Ansetzung von mehr als einem Spiel innerhalb einer Spielwoche sind hierbei zulässig, nicht jedoch Verlegungen über das Ende der letzten Spielwoche der Halbserie der jeweiligen Spielgruppe hinaus. Wenn Sie also bei der Kontrolle des vorläufigen Spielplanes feststellen, dass Ihre Sporthalle zu einem angesetzten Termin überbelegt ist (z. B. am Samstag vor dem Totensonntag) oder schlichtweg nicht verfügbar (z. B. unmittelbar vor Beginn der Herbstferien), können Sie Ihren Spielleiter darum bitten, das Spiel unter den im Regeltext genannten Bedingungen zu verlegen. Hinweis: Vereinsinterne Spiele unterliegen auch weiterhin den bekannten Fristsetzungen.

 

Mannschaftsmeldungen

Spieler mit dem Vermerk G5 zählen bekanntlich nicht zur Sollstärke. Im Einzelfall ist deshalb die Meldung weiterer Spieler pro Mannschaft bis zum Erreichen der Sollstärke erforderlich. Dieser Vermerk wirkt sich ab sofort nur noch in Meldungen der Damen und Herren aus. In Meldungen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren ist dieser Vermerk in click‐TT zwar sichtbar, hat aber keine Auswirkungen.

Mit anderen Worten: Es ist nun auch möglich, eine Nachwuchsmannschaft zu melden, die nur aus G5‐Spielern steht. (Wie sinnvoll das ist, lasse ich mal offen.)

Nachverlegungen von Mannschaftskämpfen

Es gibt keine Begrenzung mehr für die Nachverlegung eines Mannschaftskampfes (bisher 21 Tage). Die Nebenbedingungen (Drei‐Tage‐Frist für die Genehmigung, keine Spiele nach Ende der Halbserie) bleiben gleich.

Rücknahme eines Wechsels

Die Rücknahme eines in click‐TT abgesandten Wechsels zählt zu den alljährlich vorkommenden Ärgernissen – nicht nur in diesem Jahr, welches zusätzlich von den »Turbulenzen« der altersbezogenen Spielberechtigungen

gekennzeichnet war. Anders als früher können wir die Leistung der Unterschrift unter den Wechselantrag nicht mehr zeitnah kontrollieren. So kam es viel zu häufig vor, dass Wechselanträge in click‐TT abgesandt wurden, einzig in der Hoffnung, die Unterschrift »werde wohl demnächst kommen«, gewissermaßen auf Verdacht. Danach wurden andere antragstellende Vereine mit unterschriftswilligen Spielern von click‐TT abgeblockt mit dem Hinweis, es läge schon ein Antrag vor. Die Korrespondenz mit dem voreiligen Antragsteller und die Löschung des betreffenden Antrages waren dann die ebenso überflüssigen wie zeitaufwändigen Folgen.

In der WO ist nun für die Rücknahme eines abgesandten Wechsels eine Ordnungsstrafe von 100 Euro vermerkt. Sie können dieses Risiko leicht umgehen, indem Sie Wechselanträge künftig nicht mehr sofort einreichen (absenden), sondern erst die Unterschrift abwarten. Wenn der Wechsel dann nicht zustande kommt, können Sie ihn in click‐TT leicht löschen – was natürlich keine Kosten verursacht.

 

 

 

 

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